Stellungnahme von Frauenhauskoordinierung e.V. zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG

Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts – Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) – eine Stellungnahme der Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK)

Seit der letzten Reform des materiellen Familienrechts in 1998 haben sich die Lebensverhältnisse und gelebten Familienformen geändert. Nach einer im Jahr 2009 erfolgten umfangreichen Änderung des Familienverfahrensrechts sollte nun endlich erneut das Familienrecht reformiert werden. Vorgezogen wurden das Selbstbestimmungsgesetz und das Namensrecht. Die Referentenentwürfe (in Form von Diskussionsentwürfen) zum Abstammungsrecht, Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht sind dem Ende der Koalition zum Opfer gefallen.

Dennoch hat sich FHK mit dem Diskussionsentwurf zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) befasst, um im bevorstehenden Gesetzgebungsprozess in der neuen Legislaturperiode bereits wichtige Impulse zu setzen.

Wesentliche Punkte des Gesetzesvorschlags sind:

  • verschiedene Betreuungsmodelle getrenntlebender Eltern
  • Einbeziehung von Dritten zur Wahrnehmung von Sorge- und Umgangsrechten über Vereinbarungen
  • „automatisches“ gemeinsames Sorgerecht bei Vaterschaftsanerkennung
  • Berücksichtigung von häuslicher Gewalt in Kindschaftsverfahren
  • Stärkung der Rechte von Kindern
  • Anordnung von sozialen Trainingskursen (über den Umweg des GewSchG)
  • (und Änderungen im Adoptionsrecht).

FHK begrüßt, dass die Regelungen zur Berücksichtigung von häuslicher Gewalt geschärft und die Mitbetroffenheit des betreuenden Elternteils berücksichtigt werden. Auch wird das Wechselmodell nicht mehr als führend angesehen. Negativ ist, dass es weiterhin (nur) um erkannte und nachgewiesene Häusliche Gewalt geht.

Die Besonderheiten verschiedener Gewaltformen und -folgen werden nicht abgebildet. Der Abgleich mit der Istanbul-Konvention und Kinderrechtskonvention ist lückenhaft.

Zur vollständigen Stellungnahme: