Umsetzung von Schutzkonzepten in Unterkünften für geflüchtete Menschen in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen

Die bundesgesetzliche Regelung zur Umsetzung von Schutzkonzepten in Unterkünften für geflüchtete Menschen ist mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen worden.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs steht:

 „Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist danach gegen alle Formen der Gewalt durch geeignete Maßnahmen der Länder sicherzustellen, aber auch unmittelbar durch die Träger vor allem mittels der Anwendung von Schutzkonzepten.“

 Die gesamte Pressemitteilung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung: