Mit einer Handreichung zu Beschwerdemanagement will Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) dazu beitragen, Menschen in Unterkünften für Geflüchtete künftig besser vor Gewalt zu schützen. Gemeinsam mit Bewohner_innen und Fachkräften entwickelte FHK ein Beschwerdeverfahren und erprobte dieses an vier Modellstandorten im Bundesgebiet. Unterstützt wurde das Projekt mit Mitteln der Deutschen Fernsehlotterie.
Für viele Menschen mit Fluchterfahrung setzen sich Diskriminierung und Gewalt auch nach der Ankunft in Deutschland fort. Insbesondere die Lebensbedingungen in Sammelunterkünften – beispielsweise nicht abschließbare Zimmer und Sanitäranlagen – begünstigen Gewalt gegenüber den Bewohner_innen. Häufig fehlen bislang jedoch Kanäle, um Rechtsverletzungen zu Gehör zu bringen.
Hier setzt Beschwerdemanagement an: Werden Rechte verletzt, können sie über ein Beschwerdeverfahren eingefordert und Missstände adressiert werden. „Wir waren sehr betroffen, als wir essentielle Einschränkungen der Bewohner_innen erst durch das Beschwerdemanagement mitbekommen haben, zum Beispiel, dass sich die Frauen und Kinder nachts nicht auf die Toiletten getraut haben, die auf den Fluren liegen“, berichtet eine Unterkunftsleiterin aus dem Modellprojekt.
Die Praxisempfehlungen sollen Unterkünfte und Behörden dabei unterstützen, ein niedrigschwelliges Beschwerdemanagement einzuführen und so effektiver vor Gewalt zu schützen. „Erst wenn eine Beschwerde über eine kaputte Lampe ernstgenommen wird, trauen sich die Bewohner_innen auch gravierendere Dinge anzusprechen, etwa Gewaltvorfälle. Es geht darum zu vermitteln: Wir heißen Beschwerden willkommen und nehmen sie ernst“, so die Leiterin des FHK-Projekts Gloria Goldner.
Handreichung und Arbeitshilfen sind hier ab sofort kostenfrei verfügbar.
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