Verschlechterung Situation gewaltbetroffener Migrantinnen in Deutschland- Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsheirat bringt Verlängerung Ehebestandszeit auf 3 Jahre!

Der Bundestag hat gestern am 17.03.2011 das Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsheirat beschlossen. Mit der darin enthaltenden Verlängerung der Ehebestandszeit von 2 auf 3 Jahre verschlechtert sich die Situation gewaltbetroffener Migrantinnen in der Ehe deutlich und wirkt dem ursprünglich guten Zweck der Bekämpfung von Zwangsheiraten entgegen.

Wir sind sehr enttäuscht, dass unsere Stellungsnahmen aus der Frauenhauskoordinierung e.V., aus den Wohlfahrtsverbänden und von anderen Organisationen sowie die Meinungen der Sachverständigen in der Anhörung vom 14.3.2011 nicht berücksichtigt und gehört wurden.

Wir werden uns weiter gegen diese Fristen einsetzen und sehen in den Menschenrechtsprozessen, insbsondere in den Verfahren zum CEDAW- Abkommen, wichtige Anknüpfungspunkte, um bei Bundestag und Bundesregierung die Wahrnahme ihrer Verantwortung und ihre Verpflichtungen zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen einzufordern.