FHK begrüßt Aussage von Bundesministerin Franziska Giffey zum Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt

 

Anlässlich des gestrigen 4. Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ erklärt Frauenhauskoordinierung in ihrer Presseerklärung:

Schon lange setzt sich Frauenhauskoordinierung intensiv für eine bundesgesetzliche Regelung auf Schutz und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen ein. „Wir begrüßen die Initiative von Bundesministerin Franziska Giffey ausdrücklich, Beratungs- und Hilfeangebote mittels eines bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewalt zu sichern und noch mehr Betroffenen zu erleichtern, sich aus Gewaltsituationen zu befreien“, erklärt Heike Herold, Geschäftsführerin von Frauenhauskoordinierung.

„Nur mit einem Rechtsrahmen gelingt es, bundesweit einheitlich und verlässlich einen gesicherten Zugang zu Unterstützung für alle von Gewalt betroffenen Frauen zu finanzieren“,

so Johanna Thie, Vorstandsvorsitzende von Frauenhauskoordinierung. Alle Frauen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, müssen darauf vertrauen können, dass sie sichere und zugängliche Unterstützung und Beratung erhalten und der Staat ihr Recht auf Menschenwürde und freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrt.

Frauenhauskoordinierung sieht die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen nicht zuletzt durch die Istanbul-Konvention in der Pflicht, gemeinsam an einer rechtlichen Regelung zu arbeiten.

Hier die Pressemeldung der Bundesministerin Giffey und ihr Beitrag auf der Pressekonferenz