Frauen und deren Kinder brauchen bei häuslicher Gewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe

Bei der derzeitigen Finanzierung der Frauenunterstützungseinrichtungen durch Länder und Kommunen ist der Zugang zu Schutz und Hilfe nicht für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder gesichert. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Länder und Kommunen zur Bereitstellung einer bedarfsgerechten Schutz- und Hilfeinfrastruktur. Frauenhauskoordinierung e.V. ist der Ansicht, dass nur durch die Schaffung eines Rechtsanspruches allen Frauen Schutz und Hilfe gewährleistet werden kann.