Anlässlich der aktuellen Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag fordert das Bündnis Istanbul-Konvention ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Im Bundeshaushalt 2020 müssen endlich die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Anforderungen der Istanbul-Konvention zu erfüllen.
Dazu gehören vor allem eine staatliche Koordinierungsstelle und eine unabhängige, gesetzlich verankerte Monitoringstelle. Denn bislang gleichen die Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt einem Flickenteppich; die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie den verschiedenen zuständigen Ministerien ist unzureichend.
Die vollständige Pressemitteilung des Bündnis Istanbul-Konvention finden Sie hier.
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Im Bündnis Istanbul-Konvention haben sich verschiedene Frauenrechtsorganisationen und weitere Bundesverbände mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen zusammengeschlossen. Wir verfolgen das Ziel, die Umsetzung dieser weltweit vorbildlichen Konvention als Zivilgesellschaft voranzutreiben und zu überwachen. Mitglieder des Bündnisses sind: BAG Forsa e. V., BAG Täterarbeit e. V., bff e. V., BIG e. V., DaMigra e. V., DF e. V., djb e. V., Frauenhauskoordinierung e. V., gesine intervention, JUMEN, KOK e. V., S.I.G.N.A.L. e. V., Weibernetz e. V., ZIF